
Wird in der Eigentümerversammlung der Beschluss gefasst, dass Blumenkästen künftig innen am Balkon hängen müssen, ist dies rechtens.
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Blumenkästen außen am Balkon? Gericht fällt Urteil
Was Jahrzehnte kein Problem war, sorgt jetzt für Ärger: Ein Gericht untersagt, dass Blumenkästen außen angebracht werden.
Blumenkästen nur innen erlaubt
In einer aktuellen Entscheidung des Amtsgerichts München wurde bestätigt, dass eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) beschließen kann, Blumenkästen nur noch an der Innenseite von Balkongeländern zu erlauben. Der Fall betraf eine Wohnanlage aus den 1970er-Jahren, in der eine Bewohnerin ihre Blumenkästen traditionell außen am Balkon befestigte. Aufgrund von Beschwerden über Regenwasser, das von den Kästen auf die darunterliegende verglaste Terrasse tropfte, entschied die Eigentümerversammlung, die Anbringung der Blumenkästen nach innen zu verlegen.
Der Schadensvermeidung dienlich
Das Gericht sah diesen Beschluss als gerechtfertigt an, da er der Schadensvermeidung diene und im Rahmen einer ordnungsgemäßen Verwaltung liege. Trotz der langjährigen Praxis, die Blumenkästen außen anzubringen, wurde die Entscheidung als wirksam bestätigt. Allerdings wurde eine Regelung zur verschuldensunabhängigen Haftung für Schäden als nichtig erklärt, da sie dem gesetzlichen Leitbild widerspreche. (dpa/yvo)