
Achtung, Gartenfreunde! Seit dem 1. März gilt eine neue Garten-Regel. Wer sich nicht daran hält, riskiert bis zu 10.000 Euro Strafe.
Foto: Christin Klose/Symbolbild
Neue Garten-Regel gilt seit März! Wer sie ignoriert, riskiert hohe Strafen
Gartenfreunde aufgepasst: Seit März gilt eine neue Regel, die viele nicht kennen – und teuer werden kann.
Neue Garten-Regel gilt seit März
Seit dem 1. März gilt gemäß dem Bundesnaturschutzgesetz ein landesweites Fäll- und Schnittverbot. Bestimmte Gehölze dürfen dann bis zum 30. September nicht zurückgeschnitten oder entfernt werden.
Das ist der Grund für das Schnittverbot
„Bäume und Sträucher sind für viele Wildtiere vor allem im Sommerhalbjahr enorm wichtig und werden zum Beispiel von Vögeln, Eichhörnchen, Baummardern und Igeln als Unterschlupf und Brutstätte genutzt“, sagt Biologin Ursula Bauer von Aktion Tier.
Diese Gehölze sind tabu
In den Blüten der Gehölze finden Insekten außerdem Nektar und die Früchte sind eine wichtige Nahrungsquelle für viele Tiere. Doch was heißt das für Gartenfreunde? Folgende Gehölze dürfen weder entfernt noch stark zurückgeschnitten werden:
Hecken
Sträucher inklusive Obststräucher
Gebüsche
Lebende Zäune (Strauchpflanzungen, die der Eingrenzung von Grundstücken dienen)
In den Sommermonaten auch verboten: das sogenannte „Auf-den-Stock-setzen“, also der Rückschnitt bis etwa 20 cm über dem Boden. Als Hecke gelten im Übrigen auch ausdauernde Kletterpflanzen an Zäunen, Mauern oder Gebäuden.
Was dennoch erlaubt ist
Darf man im Sommer überhaupt etwas Holziges schneiden? Ganz verabschieden muss sich die Gartenschere nicht. So ist es etwa erlaubt, den Zuwachs des vergangenen Jahres zu kürzen oder auch Totholz auszulichten. Auch gegen leichte Formschnitte ist nichts einzuwenden.
Wichtig: Die Vorgaben des Artenschutzes müssen dabei immer eingehalten werden. „Befinden sich beispielsweise Eichhörnchenkobel, Igelunterschlüpfe oder Vogelnester mit Eiern im Gehölz, sind auch Pflegeschnitte tabu“, so Ursula Bauer.
Wer sich nicht daran hält und seiner Hecke ohne Sondergenehmigung einen radikalen Schnitt verpasst (oder sie ganz beseitigt), muss unter Umständen tief in die Tasche greifen. Je nach Bundesland und Länge der Hecke ist ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro möglich. (dpa/dm)