Ein Arzt sitzt vor einem Monitor und sieht die ePA.

Die elektronische Patientenakte ist jetzt verfügbar - das heißt es für die Nutzer

Foto: Karmann/dpa

Gesundheit

Elektronische Patientenakte bundesweit gestartet - Das solltet ihr jetzt wissen

29. April 2025 // 13:00

Die ePA ist gestartet: Was in der digitalen Akte landet, wer Zugriff hat und wie Patienten selbst Dokumente hochladen können - ein Überblick.

ePA gestartet: Was sich für Patienten ändert

Seit Dienstag, 29. April, ist die elektronische Patientenakte (ePA) bundesweit im Einsatz. Arztpraxen, Kliniken und Apotheken können nun digital auf medizinische Daten zugreifen - sofern der Patient zustimmt. Die Krankenkassen haben bereits zu Jahresbeginn ePAs für alle Versicherten eingerichtet, sofern kein Widerspruch vorlag.

Wer darf auf meine Akte zugreifen - und wie lange?

Viele Menschen sorgen sich um den Datenschutz. Doch der Zugriff ist klar geregelt: Nur medizinische Einrichtungen wie Arztpraxen oder Apotheken dürfen im Rahmen einer Behandlung auf die ePA zugreifen - und das zeitlich begrenzt. Arztpraxen erhalten standardmäßig für 90 Tage Zugriff, Apotheken für drei. Patienten können diese Zeiträume in der App individuell anpassen.

Was finde ich aktuell in meiner Akte?

Zu Beginn ist die ePA oft noch leer. In vielen Fällen sind aber bereits Medikationslisten und E-Rezepte hinterlegt. Alte Arztbriefe oder Laborwerte werden nur eingestellt, wenn sie in aktuelle Behandlungen einfließen. Auch Abrechnungsdaten der Krankenkassen können nach und nach in der App erscheinen - je nach technischer Anbindung.

Dokumente selbst hochladen: So geht‘s

Patienten können die ePA auch selbst befüllen, etwa mit älteren Befunden oder Arztbriefen. Über die App lassen sich Dokumente komfortabel per Smartphone-Kamera einscannen. Wichtig: Eine sinnvolle Benennung der Dateien ist entscheidend, da es noch keine Volltextsuche gibt.

Sensible Daten: Was Sie verbergen können

Wer bestimmte Informationen - etwa zu psychischen Erkrankungen - nicht teilen möchte, kann einzelne Dokumente verbergen. Diese sind dann nur für den Patienten selbst sichtbar. Eine selektive Freigabe für bestimmte Ärzte ist derzeit nicht möglich, wohl aber ein temporäres Verbergen vor Terminen. (dpa/mca)