
Vorteile für Patientinnen und Patienten, Befunde auf einen Blick für die Ärzte: Die elektronische Patientenakte (ePA) kommt Ende des Monats bundesweit. Die Zahl der Widersprüche gegen die Einrichtung einer ePA ist in den vergangenen Wochen leicht gestiegen.
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Digitale Gesundheitswende: Millionen bekommen E-Akte – außer sie sagen Nein
Die elektronische Patientenakte kommt: Ab Oktober wird sie in Arztpraxen und Kliniken verpflichtend. Was bedeutet das für die Patienten in Deutschland?
Die elektronische Patientenakte (ePA) soll ab Ende April in ganz Deutschland genutzt werden können und ab Oktober in Arztpraxen und Kliniken verpflichtend werden. Das geht aus einem in Berlin bekanntgewordenen Brief des scheidenden Gesundheitsministers Karl Lauterbach (SPD) an die Gesellschafter der Digitalagentur Gematik hervor, die die Digitalisierung im Gesundheitswesen vorantreibt.
70 Millionen E-Akten bereits angelegt
Seit 15. Januar haben 70 Millionen der gut 74 Millionen gesetzlich Versicherten in ganz Deutschland eine ePA von ihrer Krankenkasse angelegt bekommen. Das Zusammenspiel mit Praxen und Kliniken wurde aber zunächst nur in drei Regionen getestet. Ab 29. April soll die ePA in ganz Deutschland genutzt werden können. Ab 1. Oktober ist sie von den Leistungsanbietern wie etwa Ärzten zu nutzen, schreibt Lauterbach.
Sicherheitsstandards bei der ePA im Fokus
Wie es in Lauterbachs Ministerium hieß, seien höchste Sicherheitsstandards bei der ePA gültig. Für die Patientinnen und Patienten ist die Nutzung freiwillig – nach dem Motto: Alle bekommen eine E-Akte, außer man widerspricht aktiv.
Patienten haben Kontrolle über Zugriffsrechte
Die elektronische Patientenakte soll Versicherte ein Leben lang begleiten. In dem digitalen Speicher sollen etwa Arztbriefe, Befunde, Laborwerte und verordnete Medikamente gesammelt werden. Zugriff bekommen Praxen, Kliniken und Apotheken, wenn die Versicherten ihre Krankenkassenkarte in deren Lesegerät stecken.
Dokumente können in die E-Akte hochgeladen werden
Über die Smartphone-App ihrer Krankenkasse können die Versicherten Zugriffsrechte widerrufen oder selbst festlegen, welche Mediziner wie lange Einsicht bekommen sollen. Auf diese Weise können sie auch Dokumente in die E-Akte hochladen, zum Beispiel selbst geführte Blutdruck-Tagebücher oder wichtige Diagnosen aus der Vergangenheit.
Warnung vor Sicherheitslücken
Computerspezialisten und verschiedene Organisationen aus dem Gesundheitswesen hatten vor dem Start in den Modellregionen vor Sicherheitslücken gewarnt. Unbefugte könnten demnach Zugriff auf alle E-Akten bekommen. Lauterbach hatte bereits mitgeteilt, entsprechende Sicherheitsprobleme für den Massenzugriff seien gelöst.
Widerspruchsquote zur ePA liegt bei fünf Prozent
Wie der Spiegel berichtet, ist die Zahl der Widersprüche gegen die Einrichtung einer ePA in den vergangenen Wochen leicht gestiegen. Nach Angaben des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenkassen liegt die Widerspruchsquote nun bei durchschnittlich „gut fünf Prozent“. Die Quoten seien für einzelne gesetzliche Krankenkassen unterschiedlich, wie Anfragen bei den Versicherungen ergaben. (dpa/axt)