Wer einen gefälschten Impfpass gebraucht, macht sich strafbar. Es drohen Strafen von bis zu fünf Jahren Haft.

Wer einen gefälschten Impfpass gebraucht, macht sich strafbar. Es drohen Strafen von bis zu fünf Jahren Haft.

Foto: Lothar Scheschonka

Gesundheit

Hunderte Verfahren wegen mutmaßlicher Impfpass-Fälschungen

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Von nord24
4. Januar 2022 // 07:53

In vielen Bereichen des Lebens sind nur noch Geimpfte und Genesene zugelassen. Einige greifen zu gefälschten Impfpässen - auch in Niedersachsen.

Hunderte Verfahren in Niedersachsen

Wegen des Verdachts auf Impfpass-Fälschungen laufen in Niedersachsen hunderte Verfahren. Etwa 130 Verfahren gebe es in Osnabrück, teilte die Staatsanwaltschaft der Stadt auf Anfrage mit. In der Landeshauptstadt Hannover bewegen sich die Verfahren im Zusammenhang mit gefälschten Impfpässen laut Polizeiangaben in einem unteren dreistelligen Bereich. In Oldenburg sind es nach Angaben der Staatsanwaltschaft etwa 30 Verfahren. Vereinzelte Verfahren gebe es in Lüneburg, so die dortige Staatsanwaltschaft.

Wer einen gefälschten Impfpass gebraucht, macht sich strafbar

Die niedersächsische Justizministerin Barbara Havliza (CDU) forderte bereits vor Weihnachten ein striktes Vorgehen gegen gefälschte Impfpässe. „Die Lage ist viel zu ernst. Wir sind darauf angewiesen, dass dieser Fälschungsirrsinn ein Ende findet“, sagte Havliza. Wer einen Impfpass fälsche oder einen gefälschten Impfpass gebrauche, mache sich strafbar. „Statt sich über dunkle Kanäle für viel Geld falsche Papiere zu beschaffen, sollten jene, die noch nicht geschützt sind, jetzt unbedingt die Gelegenheit nutzen, sich impfen zu lassen“, sagte die CDU-Politikerin.

Es drohen Strafen von bis zu fünf Jahren Haft

Nach Angaben des niedersächsischen Gesundheitsministeriums drohen in besonders schweren Fällen der Urkundenfälschung Strafen von bis zu fünf Jahren Haft. Wer eine Impfung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig dokumentiere, könne bis zu 2500 Euro Bußgeld zahlen. Auch die Vorlage eines gefälschten Impfausweises sei strafbar. (dpa/pej)