Der Fußball-Profi und ehemalige Nationalspieler Jerome Boateng (r) steht zu Beginn des Prozesses gegen ihn im Amtsgericht München mit seinen Anwalt Kai Walden zusammen.

Jérôme Boateng akzeptiert das Urteil gegen ihn nicht.

Foto: Peter Kneffel/dpa

Justiz

Berufung eingelegt: Boateng will Urteil anfechten

16. September 2021 // 16:23

Ex-Nationalspieler Jérôme Boateng geht gegen seine Verurteilung wegen Körperverletzung vor.

Neuer Anwalt legt Berufung ein

Ex-Nationalspieler Jérôme Boateng geht gegen seine Verurteilung wegen Körperverletzung vor. Sein neuer Anwalt habe Berufung eingelegt, sagte ein Sprecher des Amtsgerichts München am Donnerstag auf Anfrage. Auch die Staatsanwaltschaft und die Nebenklage legten den Angaben zufolge Rechtsmittel ein.

Verurteilung wegen Körperverletzung

Das Gericht hatte den 33 Jahre alten Boateng in der vergangenen Woche zur Zahlung von 1,8 Millionen Euro Strafe wegen Körperverletzung an seiner früheren Freundin verurteilt. Es verhängte eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 30.000 Euro.

Hohe Strafe, aber nicht vorbestraft

Der Richter sah es als erwiesen an, dass Boateng seiner damaligen Partnerin im Karibikurlaub 2018 ins Gesicht geschlagen hatte. 30.000 Euro sind zwar der höchstmögliche Tagessatz, Boateng ist damit aber nicht vorbestraft. Eine Vorstrafe gibt es erst ab 90 Tagessätzen. (dpa)

Ex-Nationalspieler Jérôme Boateng geht gegen seine Verurteilung wegen Körperverletzung vor. Sein neuer Anwalt habe Berufung eingelegt, sagte ein Sprecher des Amtsgerichts München am Donnerstag auf Anfrage.