
Facebook darf bei Verstößen gegen die Plattform-Regeln in Deutschland weiterhin Beiträge löschen und Nutzer sperren.
Foto: picture alliance/dpa
BGH macht Facebook bei Löschungen und Sperren Vorgaben
Facebook darf bei Verstößen gegen die Plattform-Regeln in Deutschland weiterhin Beiträge löschen und Nutzer sperren.
Facebook darf bei Verstößen grundsätzlich weiter Nutzer Sperren
Facebook darf bei Verstößen gegen die eigenen Plattform-Regeln in Deutschland grundsätzlich weiterhin Beiträge löschen und Nutzerinnen und Nutzer sperren. Die Betroffenen sind künftig aber zwingend vor einer drohenden Sperrung zu informieren und müssen die Möglichkeit bekommen, sich zu erklären.
Das hat der Bundesgerichtshof entschieden
Dazu hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe das Netzwerk mit zwei Urteilen vom Donnerstag verpflichtet. Über die Entfernung eines Beitrags muss zumindest nachträglich informiert werden. (Az. III ZR 179/20 u.a.)
Entscheidung bezieht sich auf „Gemeinschaftsstandards“
Die Entscheidung bezieht sich auf die weltweit geltenden „Gemeinschaftsstandards“, mit denen Facebook zum Beispiel diskriminierende oder anstößige Inhalte verhindern will.
Nicht alle Äußerungen nach deutschem Recht strafbar
Nicht alle Äußerungen, die Facebook verbietet, sind nach deutschem Recht strafbar. In den beiden entschiedenen Fällen hatten ein Mann und eine Frau abschätzig über Muslime und Zugewanderte geschrieben. Laut BGH waren diese Äußerungen von der Meinungsfreiheit gedeckt.
Beiträge müssen wieder freigeschaltet werden
Facebook muss die Beiträge nun wieder freischalten und darf sie nicht noch einmal entfernen. Denn zum Zeitpunkt der Löschung 2018 war keine Information der Nutzer vorgesehen. Der BGH erklärte die damaligen Nutzungsbedingungen in diesem Punkt deshalb für unwirksam. (dpa)