
Der BGH nimmt Beiträge von Cathy Hummels und zwei weiteren Influencerinnen aus Hamburg und Göttingen unter die Lupe.
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BGH prüft Instagram-Posts von drei Influencerinnen
Wann müssen Instagram-Beiträge als Werbung gekennzeichnet sein? Diese Frage prüft der BGH – auch anhand von Posts von Cathy Hummels.
Auch Cathy Hummels Posts geprüft
Cathy HummelsDer Bundesgerichtshof (BGH) prüft am Donnerstag die Frage, wann Instagram-Posts als Werbung gekennzeichnet werden. Das Gericht geht dieser Fragestellung anhand von Beträgen dreier Influencerinnen nach. Darunter ist auch Cathy Hummels, die Ehefrau des Fußbalspielers Mats Hummels.
Vorwurf: unzulässige Schleichwerbung
Die Frauen veröffentlichen auf Instagram regelmäßig Beiträge mit sogenannten Tap Tags, die mit einem Click direkt auf Firmen und Marken verweisen. Das ist aus Sicht des Verbands Sozialer Wettbewerb unzulässige Schleichwerbung. Er fordert Unterlassung und Abmahnkosten. Mit einem Urteil wird nicht mehr am Donnerstag gerechnet.
Werbung vs. Meinung
Doch es geht nicht nur um die drei Frauen: Der Wettbewerbsverband hat zahlreiche Influencer wegen Schleichwerbung abgemahnt. Sie fragen sich nun, inwiefern sie noch Produkte und Dienstleistungen empfehlen können, ohne Abmahnungen zu riskieren. Es sei wichtig, Posts als Werbung zu kennzeichnen, wenn Geld floss oder es Gegenleistungen gab, sagt Cathy Hummels. „Aber genauso wichtig ist es, dass man auch seine freie Meinung noch entfalten kann.“ (dpa/gmt)