
Für die Opfer von sexuellen Übergriffen soll es leichter werden, ihre Peiniger hinter Gittern zu bringen. Das Sexualstrafrecht soll verschärft werden.
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Das Sexualstrafrecht wird verschärft
Dass das Sexualstrafrecht verschärft wird, ist sicher. Doch wenn über den Gesetzentwurf im Bundestag beraten wird, könnte es trotzdem spannend werden. Denn vielen Abgeordneten geht der Entwurf nicht weit genug.
Schärferes Sexualstrafrecht soll Opfer-Rechte stärken
Für Opfer sexueller Übergriffe wird es künftig etwas leichter, ihre Peiniger hinter Gitter zu bringen. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch, dass das Sexualstrafrecht verschärft wird. Wer sexuelle Handlungen erzwingt, soll in Zukunft auch dann verurteilt werden können, wenn sich sein Opfer dagegen nicht körperlich zur Wehr gesetzt hat. Voraussetzung ist, dass der Täter das Opfer überrumpelt und dabei seine Arglosigkeit ausnutzt.
Abgeordneten geht der Entwurf nicht weit genug
Auch in Fällen, in denen das Opfer damit rechnen muss, dass ihm durch eine Weigerung erhebliche Nachteile entstehen könnten, wäre eine Bestrafung möglich. Vielen Gruppen und Abgeordneten geht der Entwurf nicht weit genug. Sie fordern, dass ein einfaches, klar ausgesprochenes "Nein" ausreichen muss. Dies ist in dem Entwurf nicht enthalten. Und auch die Forderung nach einem härteren Vorgehen gegen sexuelle Belästigung kommt nicht vor. (dpa)

Für die Opfer von sexuellen Übergriffen soll es leichter werden, ihre Peiniger hinter Gittern zu bringen. Das Sexualstrafrecht soll verschärft werden.
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