
Hannover 96 hat einen Antrag auf erweiterte Zuschauerkapazität beim Gesundheitsamt eingereicht.
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Gericht kippt Zuschauer-Obergrenze in Niedersachsen
Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat die nur noch in Niedersachsen geltende Begrenzung von 500 Zuschauern bei Fußballspielen gekippt.
Eilantrag von drei Drittliga-Clubs
Das Gericht gab damit am Freitag einem Eilantrag der drei niedersächsischen Drittliga-Clubs Eintracht Braunschweig, SV Meppen und VfL Osnabrück gegen die aktuelle Corona-Verordnung in Niedersachsen zumindest teilweise statt.
Begrenzung unangemessen
„Die Begrenzung auf lediglich 500 Teilnehmerinnen und Teilnehmer unabhängig von der Kapazität, der Lage sowie der Ausgestaltung des Veranstaltungsortes sei auch unter Berücksichtigung des derzeitigen Infektionsgeschehens unangemessen und stelle daher einen verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigten Eingriff in die grundrechtlich geschützte Berufsausübungsfreiheit der betroffenen Antragsteller dar“, heißt es in der Begründung.
Urteil gilt auch für andere Ligen
Dieses Urteil gilt nur bei Freiluft-Veranstaltungen, aber nicht nur für die drei Clubs, die gegen die Corona-Verordnung vor Gericht zogen. Künftig dürfen auch der Bundesligist VfL Wolfsburg oder der Zweitligist Hannover 96 wieder vor mehr als 500 Zuschauen spielen.
Genehmigung der Behörde benötigt
Das Oberverwaltungsgericht legte allerdings auch fest, dass eine Begrenzung der Zuschauerzahl an sich nicht zu beanstanden sei. Das bedeutet: Wer künftig vor mehr als 500 Zuschauern unter freiem Himmel spielen möchte, benötigt dafür eine Genehmigung der zuständigen Behörde vor Ort. (dpa/znn)
Gericht kippt Zuschauer-Obergrenze in Niedersachsen Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat die nur noch in Niedersachsen geltende Begrenzung von 500 Zuschauern bei Fußballspielen gekippt.