
Die homosexuellen Ampelpärchen sollen eine Botschaft der Sympathie und Toleranz an homosexuelle Menschen senden.
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Homosexuelle Ampelpärchen können bleiben
Die Klage eines Mannes gegen homosexuelle Ampelpärchen im Münchner Glockenbach- und Gärtnerplatzviertel ist gescheitert.
Gericht: Keine Rechte verletzt
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) sah die Rechte des Klägers nicht verletzt, wie Stadt und Gericht am Dienstag, 2. August 2022, mitteilten. "Ich freue mich sehr über die jetzt endgültige Abweisung der Klage. München ist weltoffen, vielfältig und tolerant - genau dafür stehen auch die Ampelpärchen", sagte Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD).
Ampelpärchen gibt es seit 2015
Anlässlich des Christopher-Street-Days 2015 wurden in München erstmals die Ampelpärchen eingesetzt, die an Fußgängerampeln schwule und lesbische Paarmotive zeigen. Seit 1. Juli 2019 sind sie an sechs Übergängen im Glockenbach- und Gärtnerplatzviertel fest installiert.
Keine Berufung zugelassen
Dagegen hatte ein Münchner vor dem Verwaltungsgericht geklagt. Dieses wies die Klage ab. Der Kläger habe nicht geltend machen können, in seinen Rechten verletzt zu sein. Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung beim Verwaltungsgerichtshof blieb ohne Erfolg.