
Unfallflucht ohne Auto? Dieses Urteil sorgt für Ärger!
Foto: Alberto Ortega
Unfallflucht mit einem Einkaufswagen – ernsthaft?!
Ein Einkaufswagen rollt gegen ein Auto, der Verursacher geht einfach weiter – ist das Unfallflucht? Ein Gericht hat jetzt ein klares Urteil gefällt.
Auf einem Supermarktparkplatz in Naumburg (Berlin) kam es zu einem ungewöhnlichen Vorfall: Ein Mann ließ seinen Einkaufswagen kurz aus den Augen, dieser rollte weg und prallte gegen ein anderes Auto. Obwohl der Mann den Schaden bemerkte, entfernte er sich, ohne seine Personalien zu hinterlassen.
Gericht: Auch hier gilt Unfallflucht
Das Amtsgericht verurteilte den Mann wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort. Seine Berufung wurde abgelehnt, und auch das Oberlandesgericht Naumburg bestätigte das Urteil. Die Richter sahen den Vorfall als klassischen Verkehrsunfall an – auch ohne direkt beteiligtes Fahrzeug.
Warum das Urteil für Aufsehen sorgt
Entscheidend war der „straßenverkehrsspezifische Zusammenhang“. Da der Unfall auf einem öffentlich zugänglichen Parkplatz geschah und ein bewegtes Objekt beteiligt war, fiel der Fall unter die gesetzlichen Vorschriften zur Unfallflucht.
Was bedeutet das für andere Fälle?
Das Urteil zeigt: Auch wer als Fußgänger mit einem Einkaufswagen oder einem anderen rollenden Objekt einen Schaden verursacht, muss sich darum kümmern. Wer den Unfallort verlässt, riskiert eine Strafe wegen Fahrerflucht. (dpa/vk)