
Wer arbeitslos wird, muss sich ab dem 1. September 2021 wieder persönlich bei der zuständigen Arbeitsagentur vorstellen.
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Arbeitslosmeldung: Persönliches Erscheinen wieder nötig
Während der Corona-Pandemie konnten sich Bürger online arbeitslos melden. Das ändert sich nun.
Persönliches Erscheinen ist verpflichtend
Ab dem 1. September müssen Arbeitslosmeldungen wieder verpflichtend persönlich in der Agentur für Arbeit erfolgen, heißt es in einer Mitteilung der Arbeitsagentur Stade. Das heißt: Es ist nur noch bis zum 31. August möglich, sich auf alternativen Wegen, telefonisch oder online, arbeitslos zu melden.
Regelung gilt bundesweit
Diese Regelung gilt verbindlich ab dem 1. September bundesweit. Über Änderungen, zum Beispiel bei einer erneuten Verschlechterung der pandemischen Lage, informiert die Agentur für Arbeit Stade rechtzeitig. Für die Jobcenter gelten die jeweils örtlichen Regelungen. (pm/yvo)