
Bei einigen Anlagen im Cuxland können die Betriebszeiten verlängert werden. Bis zum kommenden Frühjahr müssen Anwohner dadurch mit einer höheren Geräuschentwicklung rechnen
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Cuxland: Windenergieanlagen dürfen vorübergehend Leistung erhöhen
Betreiber von Windenergieanlagen dürfen vorübergehend mehr Strom produzieren, die Bundesregierung hat entsprechende Auflagen bis 15. April 2023 gelockert.
Höhere Geräuschentwicklung
Dies betrifft auch einige Anlagen im Cuxland, deren Betriebszeiten fortan verlängert und deren Leistung erhöht werden kann. Bis zum kommenden Frühjahr müssen Anwohner dadurch mit einer höheren Geräuschentwicklung rechnen. Mit Wirkung bis zum 15. April 2023 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die Alarmstufe des Notfallplans Gas ausgerufen.
Strommenge erhöhen
Eine Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes ermöglicht den hiesigen Betreiber von Windenergieanlagen, auf Antrag von den bisherigen Vorgaben zu nächtlichen Geräuschwerten und zur Vermeidung von Schattenwurf abzuweichen. Damit will der Gesetzgeber einen Beitrag leisten, die ins Netz eingespeiste Strommenge zu erhöhen.
Schallpegel darf angehoben werden
Konkret darf nach Antragstellung - beim Bauordnungsamt des Landkreises als Immissionsschutzbehörde - der Schallpegel von leistungsreduziert laufenden Windenergieanlagen während der Nacht um bis zu vier Dezibel gegenüber dem bisher genehmigten Wert erhöht werden. Eine Betriebszeitbeschränkung zur Verminderung oder Vermeidung von Schattenwurf kann gegebenfalls ebenfalls aufgehoben werden.