
Im Falschgeldprozess vor dem Amtsgericht Geestland gab es zwei Freisprüche und eine Geldstrafe.
Foto: Symbolfoto: Arnold/dpa
Cuxland: Zwei Freisprüche im Falschgeldprozess
Das Urteil im Falschgeldprozess vor dem Langener Amtsgericht ist gesprochen. Zwei der drei angeklagten Jugendlichen wurden in der nicht öffentlichen Verhandlung freigesprochen, weil man ihnen nichts nachweisen konnte. Der dritte muss eine Geldstrafe zahlen, dann wird sein Verfahren eingestellt. Das berichtete einer der Verteidiger.
Blüten im Darknet bestellt?
Die Beamten der Polizeiinspektion Cuxhaven hatten Ende vergangenen Jahres ermittelt, dass die Beschuldigten über das sogenannte Darknet – einen verborgenen Bereich des Internets – falsche 50-Euro-Scheine bestellt haben sollen. Diese sollen in Dönerbuden, Tankstellen und bei Taxifahrten im Landkreis von den Jugendlichen eingelöst worden sein. Dies ließ sich vor Gericht dem Vernehmen nach aber alles nicht beweisen.

Im Falschgeldprozess vor dem Amtsgericht Geestland gab es zwei Freisprüche und eine Geldstrafe.
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