
Ein Schild mit der Aufschrift „Geflügelpest Sperrbezirk“.
Foto: Stefan Sauer
Geflügelpest: Nächster Fall im Kreis Cuxhaven
Im Landkreis Cuxhaven ist in einem weiteren Betrieb die Geflügelpest ausgebrochen. Über 14.000 Puten sind betroffen. Der Ausbruch hat weitreichende Konsequenzen für Geflügelzüchter. Es wurde eine Sperrzone eingerichtet.
Bei dem betroffenen Nutzflügelbestand wurde nach den Angaben des Landkreises Cuxhaven das hochpathogene H5N1-Virus nachgewiesen. Die Puten wurden inzwischen getötet.
Der Landkreis hat in einem Radius von drei Kilometern eine Schutzzone um den betroffenen Betrieb eingerichtet. Darüber hinaus gibt es eine Überwachungszone mit einem Radius von 10 Kilometern.
Um die Ausbreitung des Virus bestmöglich zu vermeiden, sind folgende Seuchenbekämpfungsmaßnahmen angeordnet: In der gesamten Sperrzone ist die Teilausstallung untersagt. Geflügelhaltende Betriebe haben dem Landkreis Cuxhaven (veterinaeramt@landkreis-cuxhaven.de) unverzüglich jeden Verdacht der Erkrankung auf hochpathogene Aviäre Influenza anzuzeigen. Es gilt das sogenannte Verbringungsverbot: Gehaltene Vögel, Fleisch von Geflügel und Federwild, Eier und sonstige Erzeugnisse und tierische Nebenprodukte, die von Geflügel und Federwild stammen, dürfen nicht in oder aus einem Bestand verbracht werden.
Interaktive Karte zur Sperrzone
Zur Sperrzone hat der Landkreis Cuxhaven eine interaktive Karte veröffentlicht (https://t1p.de/xqn3k). Zudem weist der Landkreis Cuxhaven darauf hin, dass in der Natur verhaltensauffällig erschei-nende Wildvögel auf keinen Fall berührt oder gar eingefangen und mitgenommen werden sollen. (pm/yvo)