
Hunde gehören jetzt an die Leine.
Foto: Gateau/dpa
Hunde müssen jetzt an die Leine
In der Zeit vom 1. April bis zum 15. Juli dürfen Hunde in freier Landschaft nur noch angeleint ausgeführt werden.
Vor Störungen schützen
Denn in der Brut- und Setzzeit sollen Tiere, die in freier Natur brüten oder bereits ihre Jungen aufziehen, vor Störungen geschützt werden. Darauf weist das Ordnungsamt der Gemeinde Loxstedt hin.
Einige Ausnahmen
Ausgenommen von dieser Regelung sind Blindenhunde, Hunde zur rechtmäßigen Jagdausübung sowie Rettungs- und Hütehunde, die von der Polizei, dem Bundesgrenzschutz oder dem Zoll eingesetzt werden.
Geldbuße droht
Für Jungtiere können Hunde in freier Natur lebensbedrohlich sein, da Eltern bei einer Störung in ihrem natürlichen Lebensraum möglicherweise die Versorgung ihres Nachwuchses einstellen. Verstöße gegen die Anleinpflicht stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einer Geldbuße geahndet werden. (pm/th)