Gespräche zwischen den Parteien vor Verhandlungsbeginn (von links): Marius Raabe, Anwalt der Gemeinde, Bürgermeister Andreas Wittenberg, Hans-Martin Bertram, Planer der von Freimuth beauftragten Firma Sweco, sowie Klaus-Albrecht Sellmann, Anwalt der Firma Freimuth. Foto

Gespräche zwischen den Parteien vor Verhandlungsbeginn (von links): Marius Raabe, Anwalt der Gemeinde, Bürgermeister Andreas Wittenberg, Hans-Martin Bertram, Planer der von Freimuth beauftragten Firma Sweco, sowie Klaus-Albrecht Sellmann, Anwalt der Firma Freimuth. Foto

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Cuxland

Klage abgewiesen: Sand-Erlebniswelt statt Bauschuttdeponie

Von Jens Gehrke
1. Juni 2016 // 09:00

Das Vorhaben der Firma Freimuth aus Bülkau, in der Gemeinde Hagen eine Bauschuttdeponie zu errichten, erregt die Gemüter. Doch Freimuth will an dem Plan festhalten und hatte gegen die Gemeinde geklagt, weil sie an dem für die Deponie vorgesehenen Ort eine Sand-Erlebniswelt entstehen lassen will. Die Klage gegen die Wirksamkeit des Bebauungsplans wurde abgewiesen.

Vorwurf der Verhinderungsplanung

Bei der Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht in Lüneburg prüfte der Vorsitzende Richter Sören Claus eingehend den Vorwurf Freimuths, die Sand-Erlebniswelt werde nur geplant, um die Bauschuttdeponie zu verhindern. Er befragte Bürgermeister Andreas Wittenberg (parteilos) und den Anwalt der Gemeinde, Marius Raabe, dahingehend, ob die Gemeinde Freimuths Deponie-Pläne beim Aufstellen des Bebauungsplans ausreichend berücksichtigt hatte und ob das Schatzgruben-Konzept ausreichend konkret und hinreichend bestimmt war.

Auswirkungen auf Natur berücksichtigt?

Klaus-Albrecht Sellmann, Anwalt der Firma Freimuth, hinterfragte unter anderem, warum die Gemeinde in direkter Nachbarschaft der geplanten „Schatzgrube Weißenberg“, wo sich Menschen erholen sollen, den Bau einer neuen Sandgrube gestattet habe. Genauso stellte er infrage, ob die Auswirkungen der Schatzgrube auf die Natur ausreichend berücksichtigt wurden.

Gericht gibt der Gemeinde Recht

Nach einer rund einstündigen Verhandlung entschied das Gericht im Sinne der Gemeinde Hagen und stellte fest, dass das Interesse für die Schatzgrube nicht nur vorgeschoben ist. Eine Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen. Bürgermeister Wittenberg und Vertreter der Bürgerinitiativen gegen die geplante Deponie begrüßten das Urteil.

Gespräche zwischen den Parteien vor Verhandlungsbeginn (von links): Marius Raabe, Anwalt der Gemeinde, Bürgermeister Andreas Wittenberg, Hans-Martin Bertram, Planer der von Freimuth beauftragten Firma Sweco, sowie Klaus-Albrecht Sellmann, Anwalt der Firma Freimuth. Foto

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