
Der Nabu wirbt dafür, auf einheimische Pflanzen wie diese Schlehe zu setzen.
Foto: Nabu/pr
Cuxland
Neue Rhododendren teilweise verboten
29. Februar 2020 // 20:10
Nach zehn Jahren Übergangsfrist tritt am Sonntag, 1. März 2020, eine neue Regelung des Bundesnaturschutzgesetzes in Kraft.
Erhaltung der natürlichen Biodiversität
Es dürfen nur noch „gebietseigene“ Pflanzen in der freien Natur ausgesät oder gepflanzt werden. Das betrifft zwar weder Gartenbesitzer, noch Bauern oder Förster, doch für Heckenpflanzungen und Blühstreifen wird es jetzt ernst. Der Nabu begrüßt diese Regelung, denn sie diene der Erhaltung der natürlichen Biodiversität.
Was genau das Verbot für Pflanzenfreunde bedeutet, lest Ihr am Sonntag, 1. März 2020, im SONNTAGSjOURNAL der NORDSEE-ZEITUNG.