
Mit Johnson&Johnson Geimpfte gelten nicht mehr als geboostert.
Foto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild
Niedersachsen: Kriterien für Johnson&Johnson-Impfungen geändert
Wer bislang nur einmal mit dem Impfstoff Janssen von Johnson&Johnson gegen Corona geimpft ist, gilt ab sofort auch in Niedersachsen nicht mehr als vollständig geimpft.
Dritte Impfung gilt erst als Auffrischungsimpfung
Auf eine entsprechende Neuregelung des Bundes machte das niedersächsische Gesundheitsministerium am Montag aufmerksam. Allen Betroffenen empfahl das Ministerium zur Vervollständigung der Grundimmunisierung „dringend“ eine zweite Impfung mit einem mRNA-Impfstoff vier Wochen nach der Impfung mit Janssen. Mit der Änderung sei nun auch beim Johnson&Johnson-Impfstoff rechtlich erst die dritte Impfung als Auffrischungsimpfung (Booster) zu betrachten.
Test bei 2G-plus-Regel nötig
Das bedeutet, dass auch diejenigen, die nach der ersten Impfung mit Johnson&Johnson bereits eine zweite erhielten, nicht länger als „geboostert“ gelten. Auch sie müssen damit bei der 2G-plus-Regelung zusätzlich einen Negativ-Test vorlegen. (dpa/znn)