
Anders als in der Corona-Verordnung seit Montag zunächst geregelt, gilt auf der Tanzfläche nun doch eine Maskenpflicht.
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Partybremse kommt: In Discos doch nur mit Maske
Ein Flirt auf der Tanzfläche bleibt in Niedersachsen trotz der Wiedereröffnung von Diskotheken nach dem Corona-Lockdown schwierig.
Corona-Verordnung wird angepasst
Flirt auf der Tanzfläche bleibt in Niedersachsen trotz der Wiedereröffnung von Diskotheken nach dem Corona-Lockdown ein bisschen schwierig. Anders als in der Corona-Verordnung seit Montag zunächst geregelt, gilt auf der Tanzfläche nun doch eine Maskenpflicht, teilte die Landesregierung am Mittwoch mit. Die Corona-Verordnung wird in diesem und einigen anderen Details noch einmal angepasst.
Auslastung bis 50 Prozent
Liegt die Sieben-Tage-Inzidenz unter 35, dürfen Bars, Diskotheken und Clubs wieder öffnen. Die Kapazität ist auf 50 Prozent begrenzt, es gilt ein Testpflicht für die Besucher und nur im Sitzen darf die Maske abgenommen werden.
Erleichterung für Tourismus
Eine erhebliche Erleichterung greift unterdessen im Tourismus: Bei einer Inzidenz unter 35 entfällt für Hotels, Ferienwohnungen und andere Quartiere die eintägige Wiederbelegungssperre. (dpa)
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