
Der Angeklagte, hier mit seinem Verteidiger bei einem der früheren Verhandlungstage, war wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Jetzt ist das Urteil da.
Foto: Archivfoto Fischer
Prozess wegen fahrlässiger Tötung: Cuxhavener gesteht, vor Gericht gelogen zu haben
Im Prozess wegen fahrlässiger Tötung eines 20-jährigen Bremerhaveners hat der angeklagte Cuxhavener am Freitag zugegeben, bislang nicht die Wahrheit gesagt zu haben. In einer Erklärung, die sein Verteidiger vor dem Amtsgericht Geestland verlas, gestand der 48-Jährige, während der Fahrt auf der A 27 von Cuxhaven nach Bremerhaven WhatsApp-Nachrichten empfangen und gesendet zu haben.
Mit dem Jaguar gegen Golf geprallt
Bei dem Unfall am 16. August 2015 war der Angeklagte mit seinem Jaguar in Höhe der Anschlussstelle Debstedt mit dem Golf des 20-jährigen Bremerhaveners und eines Freundes zusammengestoßen. Der Golf stand bei dem Zusammenprall mit einer Panne auf dem Standstreifen. Der junge Bremerhavener starb kurz darauf, der Freund überlebte verletzt.
Angeklagter bleibt dabei: Laster hat ihn abgedrängt
Doch direkt vor und während des Unfalls habe er nicht das Handy benutzt, ließ der Angeklagte über seinen Verteidiger erklären. Er blieb in diesem Punkt bei seiner bisherigen Aussage, dass der Unfall auf einen Laster zurückzuführen sei. Dieser habe plötzlich auf seine Fahrbahn geschwenkt, so dass er nach rechts ausweichen musste. Der Prozess wird am 1. Juli fortgesetzt.

Der Angeklagte, hier mit seinem Verteidiger bei einem der früheren Verhandlungstage, war wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Jetzt ist das Urteil da.
Foto: Archivfoto Fischer