
Der Angeklagte, hier mit seinem Verteidiger bei einem der früheren Verhandlungstage, war wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Jetzt ist das Urteil da.
Foto: Archivfoto Fischer
Prozess wegen fahrlässiger Tötung: Version des Cuxhavener Angeklagten gerät ins Wanken
Noch immer gibt es kein Urteil im Prozess wegen fahrlässiger Tötung eines 20-jährigen Bremerhaveners. Angeklagt ist ein 48-jähriger Cuxhavener. Ihm wird von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, bei dem tödlichen Unfall am 16. August 2015 auf der A27 in Höhe Debstedt sein Handy benutzt zu haben.
Die Handys beschlagnahmen lassen
Die Oberstaatsanwältin hat vergangenen Montag die Handys des Angeklagten und seiner Frau beschlagnahmen lassen, um erneut die Telefon- und WhatsApp-Daten vom Unfalltag auszuwerten, wie sie am dritten Verhandlungstag vor dem Amtsgericht Geestland am Mittwoch berichtete.
Prozess wird fortgesetzt
Nun gerät die bisherige Aussage des Angeklagten, dass er sein Handy ausschließlich bei einer Zigarettenpause auf dem Parkplatz Neuenwalde benutzt habe, ins Wanken. Der Prozess wird am 1. Juni fortgesetzt.

Der Angeklagte, hier mit seinem Verteidiger bei einem der früheren Verhandlungstage, war wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Jetzt ist das Urteil da.
Foto: Archivfoto Fischer