Ein Gehstock und ein Rollator stehen vor älteren Menschen.  Der SoVD weist darauf hin, dass Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 monatlich 131 Euro Entlastungsbetrag erhalten.

Der SoVD weist darauf hin, dass Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 monatlich 131 Euro Entlastungsbetrag erhalten.

Foto: Anspach/dpa

Cuxland

SoVD erklärt: Pflegebedürftige erhalten 131 Euro Entlastungsbetrag im Monat

18. November 2025 // 09:00

Pflegebedürftige können zu Hause monatlich 131 Euro Entlastungsbetrag erhalten. Viele kennen die Leistung kaum – frühe Information hilft bei der Nutzung.

Der Sozialverband Deutschland (SoVD) erinnert daran, dass Pflegebedürftige, die zu Hause versorgt werden, einen monatlichen Entlastungsbetrag von 131 Euro erhalten – und das bereits ab Pflegegrad 1. Die Leistung soll Angehörige entlasten und die Selbstständigkeit der Betroffenen stärken. Mit dem Betrag können etwa Angebote der Tages- und Nachtpflege oder der Kurzzeitpflege finanziert werden, auch über längere Zeiträume hinweg. Ebenso lassen sich Kosten für Unterkunft und Verpflegung abdecken.

Hier gibt‘s weitere Informationen

Weitere Informationen rund um den Entlastungsbetrag sowie andere pflegebezogene Fragen finden Pflegebedürftige und Angehörige unter www.pflegelotse.de oder beim SoVD-Beratungszentrum in Hemmoor unter der Telefonnummer 04771/2547. (pm/axt)