
Ein Anwohner hatte beim OVG einen Normenkontrollantrag eingereicht, um den Bebauungsplan für unwirksam zu erklären.
Foto: Arnd Hartmann
Spadener See: Oberverwaltungsgericht bestätigt Bebauungsplan
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat am Freitag, 21. Januar, den Bebauungsplan der Gemeinde Schiffdorf für eine Fläche am Spadener See und eine dort errichteten Wasserski-Anlage bestätigt.
Anwohner: „Gravierende inhaltliche Mängel“
Ein Anwohner reichte beim OVG einen Normenkontrollantrag ein, um den Plan für unwirksam zu erklären. Er kritisiert vor allem „gravierende inhaltliche Mängel“ bei der Verkehrsprognose im „B-Plan Nr. 8a - Erholungspark Spadener See“. Diesen lehnte das Gericht ab.
Die Urteilsbegründung und was die Gemeinde und die Betreiber der Wasserski-Anlage zu dem Urteil sagen, lest ihr später auf NORD|ERLESEN.