
Beim Shopping gibt es im Cuxland ab Montag Erleichterungen.
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Testpflicht im Einzelhandel entfällt
Ab dem morgigen Montag entfällt im Landkreis Cuxhaven die Testpflicht im Einzelhandel.
Der negative Schnelltest wird überflüssig
Der Landkreis setzt damit die Landesverordnung um. Die seit Samstag gültige Änderung der niedersächsischen Corona-Verordnung macht es möglich, dass in Landkreisen mit einer Inzidenz unter 50 in den Verkaufsstellen des Einzelhandels auf einen negativen Schnelltest verzichtet werden kann. Zudem entfallen in Landkreisen, in denen über fünf Werktage hinweg die Inzidenz nicht mehr als 35 beträgt, die quadratmeterbezogenen Kapazitätsbeschränkungen für den Einzelhandel. Das hat der Landkreis am Wochenende mitgeteilt. Der Landkreis Cuxhaven gehört zu den Landkreisen in Niedersachsen, auf die beide Voraussetzungen zutreffen. Damit können die genannten Öffnungsschritte umgesetzt werden.
Das Cuxland steht mit einem Inzidenzwert unter 15 im Vergleich gut da
Das Cuxland ist bundesweit führend mit einem Inzidenzwert unter 15. Eine kurzfristige Aufhebung der Maskenpflicht im Einzelhandel bei einer Inzidenz unter 35, die in einem Entwurf für die neue Corona-Verordnung zunächst enthalten war, wird es jedoch vorerst nicht geben. Daher muss weiterhin eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Eine entsprechende Allgemeinverfügung wurde am Sonntag veröffentlicht.
Testpflicht im Einzelhandel entfällt Ab Montag entfällt im Landkreis Cuxhaven die Testpflicht im Einzelhandel. Die neue niedersächsische Corona-Verordnung macht es möglich, dass in Landkreisen mit einer Inzidenz unter 50 in den Verkaufsstellen des Einzelhandels auf einen negativen Schnelltest verzichtet werden kann.