Prozess nach dem Tod eines kleinen Mädchens in der Moor-Therme von Bad Bederkesa: Die Urteile sind gesprochen.

Prozess nach dem Tod eines kleinen Mädchens in der Moor-Therme von Bad Bederkesa: Die Urteile sind gesprochen.

Foto: Symbolfoto: Archiv

Cuxland

Totes Kind in der Moor-Therme: Bewährungsstrafen für Erzieherinnen

Von Andreas Schoener
29. August 2018 // 14:19

Die Urteile im Fall des in der Beerster Moor-Therme ertrunkenen siebenjährigen Mädchens aus Bremen sind gesprochen: Die Richterin am Amtsgericht Geestland hat eine der beiden Erzieherinnen wegen fahrlässiger Tötung zu 10 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, die zu 2 Jahren auf Bewährung ausgesetzt sind. Zudem muss sie eine Geldstrafe von 2500 Euro zahlen.

1000 Euro Geldstrafe

Die zweite Erzieherin wurde wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen zu einer Freiheitsstrafe von 4 Monaten verurteilt, die ebenfalls auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt sind. Sie muss 1000 Euro Geldstrafe zahlen.

Sechs Monate auf Bewährung

Die dritte Begleitperson, die Hauswirtschafterin der Bremer Kita, wurde wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen zu 6 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, die ebenfalls zu 2 Jahren auf Bewährung ausgesetzt sind. Sie wurde mit einer Geldstrafe von 1500 Euro belegt.

Berufung angekündigt

Die Schwester des verstorbenen Mädchens hat unmittelbar nach der Urteilsverkündung angekündigt, dass sie ihre Mutter dazu bringen werde, gegen die Urteile in Berufung zu gehen.

Mädchen taucht nicht mehr auf

Zum damaligen Geschehen: Am 23. Juni 2017 sprang das siebenjährige Mädchen gegen 12.20 Uhr von einem Podest im Außenbecken ins 1,30 Meter tiefe Wasser. Dann tauchte es nicht mehr auf und wurde bewusstlos in dem Becken entdeckt. Das Mädchen verstarb am Nachmittag in einer Bremerhavener Klinik. ------------------------------------- Weitere Artikel zum Thema:

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