
Gülsen Sariergin muss mit einer langen Freiheitsstraf rechnen.
Foto: Jaspersen/dpa
Urteil im Sariergin-Prozess um Abrechnungsbetrug erwartet
Im Prozess um vielfachen Abrechnungsbetrug mit Pflegeleistungen wird heute (Freitag, 18. November) das Urteil gegen die Angeklagte Gülsen Sariergin gesprochen. Die frühere Geschäftsführerin von Bremerhavener und Cuxhavener Pflegediensteinrichtungen erwartet nach nur drei Verhandlungstagen eine Freiheitsstrafe zwischen viereinhalb und fünfeinhalb Jahren wegen gewerbsmäßigen Betrugs. Auf dieses Strafmaß hatten sich die Prozessbeteiligten einvernehmlich geeinigt. Die 37 Jahre alte Angeklagte hatte die ihr zur Last gelegten Betrügereien vor Gericht zugegeben.
Krankenkassen und Sozialhilfeträgern soll ein Schaden von mehr als 600.000 Euro entstanden sein
Von den über 1000 Angeklagepunkten hatte das Gericht einige gestrichen. Am Ende blieben 918 Fälle aus den Jahren 2009 bis 2016 mit einem Schaden für Kassen und Sozialhilfeträger von über 600.000 Euro. Die Staatsanwaltschaft plädierte auf fünfeinhalb Jahre Gefängnis und warf der Frau "betrügerische Basar-Mentalität" vor. Die Verteidigung hielt ein Strafmaß von viereinhalb Jahren in dem Fall für "angemessen". (dpa)

Gülsen Sariergin muss mit einer langen Freiheitsstraf rechnen.
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