Kunststoffgetränkeflaschen und Getränkedosen können jetzt in die Geschäfte zurückgebracht und im Pfandautomaten abgegeben werden. Granini hatte sein Sortiment bereits im August 2021 umgestellt.

Kunststoffgetränkeflaschen und Getränkedosen können jetzt in die Geschäfte zurückgebracht und im Pfandautomaten abgegeben werden. Granini hatte sein Sortiment bereits im August 2021 umgestellt.

Foto: Eckes-Granini Group GmbH

Cuxland

Verbrauchertipp: Pfandpflicht für Verpackungen erweitert

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Von nord24
8. Februar 2022 // 15:39

Von den Kunststoffgetränkeflaschen und Getränkedosen, die bisher in den gelben Sack gewandert sind, finden nun einige weitere ihren Weg ins Rückgabesystem

Zurück ins Geschäft

Wie der Landkreis mitteilte, gilt seit dem 1. Januar die erweiterte Pfandpflicht für Einweggetränkeverpackungen. Betroffen sind Kunststoffgetränkeflaschen und Getränkedosen mit einer Füllmenge von 0,1 bis drei Litern, die mit alkoholischen Getränken, Mischgetränken oder Frucht- und Gemüsesäften gefüllt sind. Sie können in die Geschäfte zurückgebracht und im Pfandautomaten abgegeben werden. Hersteller sind verpflichtet, das Pfand von 25 Cent von ihren Abnehmern einzufordern.

Aufs Pfandlogo achten

Pfandpflichtige Einwegverpackungen lassen sich am DPG-Logo mit Flasche, Dose und Pfeil erkennen. Auf der Internetseite der Deutsche Pfandsystem (dpg-pfandsystem.de) finden sich entsprechende Beispielabbildungen. Verpackungen, auf denen das Pfandlogo noch nicht zu finden ist, weil sie 2021 hergestellt wurden, dürfen noch bis zum 1. Juli verkauft werden. (pm/ger)