Ein Schild an der Eingangstür eines Geschäfts weist auf die 2G-Regel hin.

Ab dem kommenden Jahr soll die 2G-Regel in Niedersachsen auch für Zwölf- bis 17-Jährige gelten.

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Cuxland

Weil: 2G gilt wohl bald auch für Zwölf- bis 17-Jährige

12. Dezember 2021 // 10:02

Im Zuge der 2G-Regel müssen wohl ab Beginn des kommenden Jahres auch Zwölf- bis 17-Jährige in Niedersachsen geimpft oder genesen sein.

Ziel ist möglichst hohe Impfquote

„Darauf wird es nach jetzigem Stand hinauslaufen“, sagte der Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (NOZ). „Wir brauchen gerade mit Blick auf die anstehenden Herausforderungen mit dem Omikron-Virus eine möglichst hohe Impfquote bei den Jugendlichen, bei denen wir derzeit hohe Infektionszahlen verzeichnen“, sagte der Regierungschef. Bisher sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren von der 2G-Regel ausgenommen.

Weil: Alle können sich impfen lassen

Es sei bisher berücksichtigt worden, dass diese Altersgruppe erst deutlich später eine Impfempfehlung bekommen habe als die Erwachsenen, sagte Weil. „Aber nun ist auch die Empfehlung für die Zwölf- bis 17-Jährigen schon lange her, und alle können sich impfen lassen“, sagte Weil.

Biontech-Impfstoff von Stiko empfohlen

Ende Mai war das Präparat von Pfizer/Biontech auch für Zwölf- bis 17-Jährige zugelassen worden, später auch das von Moderna. Die Ständige Impfkommission (Stiko) hatte Mitte August eine Impfempfehlung für alle Zwölf- bis 17-Jährigen ausgesprochen.

Verschärfte Corona-Maßnahmen treten in Kraft

Derweil müssen sich einige Menschen in Niedersachsen von Sonntag an auf verschärfte Corona-Maßnahmen einstellen. Nicht gegen das Coronavirus geimpfte Menschen dürfen sich künftig mit weniger Menschen treffen: Ein Haushalt darf sich laut Landesregierung nur noch mit zwei Menschen aus einem weiteren Haushalt treffen. Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt. Auf diese Verschärfung hatten sich Bund und Länder bereits in der Vorwoche verständigt.

2G im Einzelhandel

Mit der überarbeiteten Verordnung wird ebenfalls die 2G-Regel im Einzelhandel umgesetzt. Lebensmittelgeschäfte oder Apotheken zählen nicht dazu. Auch darauf hatten sich Bund und Länder bereits geeignet. (dpa)