
Thema Abschussgenehmigung für Wölfe: Jetzt meldet sich die Gesellschaft zum Schutz der Wölfe zu Wort.
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Wolfsfreunde klagen gegen Abschussgenehmigung
Die Gesellschaft zum Schutz der Wölfe hat am 26. Januar Klage eingereicht gegen die Abschussgenehmigung für zwei Wölfe aus den Rudeln Schiffdorf und Garlstedt. Zugleich stellte der Verein mit Sitz im bayerischen Rumeltshausen einen Eilantrag, der verhindern soll, dass die Tiere geschossen werden, bevor über die Klage entschieden ist.
Vorsitzender befürchtet: Die Wolfsrudel könnten komplett ausgelöscht werden
Zur Begründung dieser juristischen Schritte sagt der Vorsitzende Dr. Peter Blanché: „Diese Abschussgenehmigung ist die erste, die nicht mehr darauf abzielt,
ein als problematisch erkanntes Wolfsindividuum abschießen zu lassen.“ Die Ausnahmegenehmigung sei „noch nicht einmal“ auf ein Individuum konkretisiert, „so dass in den Bezirken jeder Wolf erlegt wird, der vorgefunden wird. Damit werden Abschüsse in nicht absehbarer Größenordnung legitimiert“. Das führe im schlechtesten Fall dazu, dass zwei Rudel Wölfe komplett ausgelöscht würden.