
Guido Wurtz gibt Tipps zur Errichtung eines Testaments.
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Notarielles oder eigenhändiges Testament?
Ein Testament zur Regelung des Nachlasses kann notariell oder eigenhändig errichtet werden.
Ein eigenhändiges Testament muss unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften handschriftlich erstellt werden. Wird es nicht bei Gericht hinterlegt, besteht die Gefahr, dass es manipuliert, vernichtet oder nicht aufgefunden wird.
Vorteile eines notariellen Testaments
Ein notarielles Testament wird beim Amtsgericht hinterlegt und im zentralen Testamentsregister erfasst. Es wird garantiert eröffnet und kann nicht manipuliert oder entwendet werden. Da die Erben zur Legitimation beim Grundbuchamt, bei Banken und anderen Institutionen keinen Erbschein benötigen, können Kosten gespart werden. Darüber hinaus kann möglicherweise sogar Erbschaftsteuer vermieden oder verringert werden.
Professionelle Beratung und rechtliche Sicherheit beim Notar
Der Erblasser bekommt bei der Errichtung eines notariellen Testaments eine umfassende Beratung durch den Notar. Der Notar formuliert das Testament dann so, dass Rechtsstreitigkeiten vermieden werden. (gsc)