
Auf einem Schild wird auf die 2G-Regel hingewiesen.
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2G-Regel: Bund und Länder sind sich einig
Bund und Länder haben sich bei ihren Corona-Beratungen am Donnerstag auf flächendeckende Zugangsbeschränkungen für nicht geimpfte Menschen geeinigt.
Ungeimpfte außen vor
So sollen laut Beschlussvorlage nur noch Geimpfte oder Genesene (2G) Zutritt etwa zu Freizeit-, Kultur- und Sportveranstaltungen, Gastronomie sowie zu körpernahen Dienstleistungen und Beherbergungen haben. Die Maßnahmen sollen ab einer Hospitalisierungsrate von 3 greifen.
Kinder und Jugendliche ausgenommen
Ausnahmen von der 2G-Regel sind für Kinder und Jugendliche unter 18 möglich.
2G-Regel-plus
Wenn die für das jeweilige Land ausgewiesene Hospitalisierungsrate den Schwellenwert 6 überschreitet, soll die sogenannte 2G-plus-Regel gelten. An Orten mir besonders hohem Infektionsrisiko - etwa Diskotheken, Clubs oder Bars - sollen Geimpfte und Genesene demnach zusätzlich einen aktuellen Corona-Test vorzeigen müssen.. (dpa)