
Wer im Urlaub einen E-Scooter ausleiht oder einen eigenen Elektroroller mitnimmt, sollte die dafür geltenden Regeln im Reiseland kennen
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E-Scooter im Urlaub: Regeln des Reiselandes solltet ihr kennen
E-Scooter sind für viele Menschen ein selbstverständlicher Teil ihrer Mobilität geworden - auch auf Reisen. Hier können aber andere Gesetze gelten.
Mindestalter in Deutschland: 14 Jahre
Wer im Urlaub einen E-Scooter ausleiht oder einen eigenen Elektroroller mitnimmt, sollte die dafür geltenden Regeln im Reiseland kennen. Diese unterscheiden sich mitunter im Vergleich zu Deutschland, schreibt das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) mit Blick auf 30 andere europäische Länder. In Deutschland beträgt das Mindestalter zum Fahren von Elektrotretrollern im Straßenverkehr 14 Jahre.
Helmpflicht für alle unter 15 Jahren
Hier gebe es europaweit große Schwankungen, so die Verbraucherschützer. In Frankreich etwa liegt es bei zwölf Jahren, in Belgien bei 16 Jahren und in Schweden gibt es zwar keine gesetzliche Altersgrenze, dafür aber für alle unter 15 Jahren eine Helmpflicht.
Smartphone nutzen bleibt überall tabu
Wichtig für alle Urlauber mit einem in Deutschland zugelassenen Elektrotretroller: Mit diesem darf man laut EVZ in den Niederlanden, Großbritannien und Malta nicht fahren. Generell ist es laut EVZ länderübergreifend tabu, ein Smartphone während der Fahrt zu nutzen oder zu zweit zu fahren. Vorsicht auch beim Alkoholkonsum: Wer die jeweils im Land geltenden Grenzwerte für den Blutalkohol überschreitet, dem drohen teils hohe Strafen