
Ohne eine Boster-Impfung gelten Zweifach-Geimpfte bei Grenzüberschreitungen wie Ungeimpfte.
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EU-Impfnachweise ohne Booster künftig nur noch neun Monate gültig
Ab Dienstag (1. Februar) wird Menschen ohne Booster-Impfung das Reisen in der EU erschwert.
Menschen ohne Auffrischimpfung gelten wie Ungeimpfte
Die EU-Impfnachweise sind vom 1. Februar an ohne Auffrischungsimpfung nur noch rund neun Monate (270 Tage) gültig. Nach Ablauf dieser Frist werden Menschen ohne diesen zusätzlichen Schutz bei Grenzübertritten wie Ungeimpfte behandelt.
Negativer Test oder in Quarantäne
Das bedeutet in der Regel, dass sie bei grenzüberschreitenden Reisen in der EU einen aktuellen negativen Test brauchen oder sogar in Quarantäne müssen. „Dies spiegelt den nachlassenden Schutz des Impfstoffs wieder und unterstreicht, wie wichtig eine Auffrischung ist“, sagte EU-Justizkommissar Didier Reynders.
Unterschiedliche Regelungen
Wie lange die Grundimmunisierung in den jeweiligen Ländern - etwa für Restaurantbesuche oder Veranstaltungen - anerkannt wird, kann sich jedoch weiterhin unterscheiden. In Deutschland gibt es zurzeit keine Regelung, die die Anerkennungsdauer von Impfnachweisen begrenzt. (dpa)