ILLUSTRATION - 03.03.2025, Bayern, München: Ein Führerschein, ein Autoschlüssel und ein Personalausweis liegen auf einem Portemonnaie. Der TÜV-Verband präsentiert am 04.03.2025 in einer Online-Pressekonferenz die aktuellen Zahlen zu Führerscheinprüfungen und gibt Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Fahrerlaubniswesens. (zu dpa: «Führerschein: Fast jeder Zweite fällt durch Theorieprüfung») Foto: Sven Hoppe/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

EU plant striktere Regeln: Verkehrssünder könnten bald EU-weit mit Fahrverboten rechnen.

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Deutschland und die Welt

EU-weites Fahrverbot: ADAC begrüßt strengeres Vorgehen gegen Verkehrssünder

27. März 2025 // 07:30

Schwere Verkehrsverstöße, wie Trunkenheit am Steuer oder Geschwindigkeitsüberschreitungen, könnten bald auch länderübergreifend Konsequenzen haben.

Fahrverbot in der gesamten EU vorgsehen

Der ADAC sieht ein strengeres Vorgehen der EU gegen Verkehrssünder als Schritt für mehr Verkehrssicherheit. Eine vorläufige Einigung von Vertretern des EU-Parlaments und der Mitgliedstaaten sieht vor, dass bei massiven Verstößen gegen Verkehrsregeln in einem EU-Land bald ein Fahrverbot in der ganzen Europäischen Union drohen könnte.

Entzug der Fahrerlaubnis über Grenzen hinweg

„Der ADAC betrachtet die Idee einer EU-weiten Anerkennung von Führerschein-Maßnahmen grundsätzlich als einen sinnvollen Schritt zur Durchsetzung von mehr Verkehrssicherheit“, teilte der Automobilclub mit. Das Ziel sei es, schwerwiegende Verkehrsdelikte, die zum Entzug der Fahrerlaubnis führen, auch über Ländergrenzen hinweg nachzuverfolgen. Aus Sicht des ADAC hätte das „eine verkehrserzieherische Wirkung“.

Einigung muss noch formell bestätigt werden

Mit der am Dienstagabend erzielten Einigung soll laut Angaben aus Brüssel sichergestellt werden, dass schwere Verkehrssünder künftig in allen Mitgliedstaaten zur Verantwortung gezogen werden – unabhängig davon, wo sie den Führerschein erworben haben. Nach geltendem Recht dürfen EU-Länder, die den Führerschein nicht ausgestellt haben, Fahrverbote nur im eigenen Hoheitsgebiet durchsetzen.

Neuregelung besonders bei schweren Verstößen

Die Neuregelung soll insbesondere bei schweren Verstößen wie Trunkenheit am Steuer, erheblichen Geschwindigkeitsübertretungen oder Unfällen mit Todesfolge greifen. Voraussetzung ist, dass der Mitgliedstaat, in dem es zu dem Verstoß kam, eine mindestens dreimonatige Fahrpause verhängt und alle Rechtsmittel ausgeschöpft sind. (dpa/feh)