
Grundsteuerwertbescheid erhalten? Einspruch einlegen!
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Kanzlei Dr. Schmel
Grundsteuerwertbescheid - Deshalb sollten Sie Einspruch einlegen!
Sollten Sie die Grundsteuererklärung bereits eingereicht haben, kann es schon sein, dass Sie Ihren Grundsteuerwertbescheid erhalten haben. Rechtsanwalt Dr. Schmel empfiehlt innerhalb von einem Monat Einspruch einzulegen!
Dokument sollte überprüft werden
Der Grundsteuerwertbescheid beinhaltet alle vom Eigentümer angegeben Daten und dient als Berechnungsgrundlage für die Folgebescheide. „Aus diesem Grund sollten Eigentümer dieses Dokument genau überprüfen“, rät Rechtsanwalt Dr. Walter Schmel.
Frist einhalten
Der Grundsteuerwertbescheid ist die Grundlage aller weiteren Berechnungen. Innerhalb eines Monats nach Erhalt des Grundsteuerwertbescheides müssen Eigentümer reagieren und sich schriftlich an das zuständige Finanzamt wenden. Wer die Frist nicht einhält, hat danach keine Möglichkeit gegen die festgelegte Wertberechnung vorzugehen.
Einspruch einlegen
Das Schreiben an das Finanzamt muss den Namen und Adresse, Aktenzeichen des Feststellungsbescheids, Bezeichnung des Bescheids sowie die Formulierung, dass Sie Einspruch einlegen, beinhalten.
Wichtig dabei ist zu wissen, dass für den Einspruch keine Bearbeitungsgebühren oder ähnliches anfallen.
Überprüfung
Zunächst prüft das Finanzamt den Einspruch. Wenn dieser stattgegeben wird, wird der Grundsteuerwert neu berechnet, anschließend folgt ein neuer Feststellungsbescheid. Sollte dies nicht der Fall sein, bleibt nur eine Klage vor dem Finanzgericht.
Zu allen Fragen bezüglich des Grundsteuerwertbescheides steht Ihnen die Kanzlei Dr. Schmel zur Verfügung und berät Sie gerne.
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