
Rutschgefahr: Besitzer von Immobilien und Grundstücken sind verpflichtet, Schnee zu räumen.
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Gut versichert gegen eisige Tücken
Im Unglücksfall prüft eine Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundbesitzer, ob ein Anspruch besteht und reguliert den Schaden.
Haftplichtversicherung für Hausbesitzer
Eigentum verpflichtet – dieser Grundsatz gilt auch für Besitzer von Grund und Boden und das ganz unabhängig davon, ob mit oder ohne Bebauung: „Der Eigentümer muss dafür sorgen, dass von seinem Haus oder Grundstück keine Gefahr ausgeht. Kommt es doch zu einem Schaden, kann es schnell teuer werden. Eine Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundbesitzer kümmert sich um den Schaden“, erklärt Mike Zdahl, Versicherungskaufmann der Weser-Elbe Sparkasse in Otterndorf.
Kein Freifahrtschein
Natürlich entbindet auch eine Versicherung nicht von den Sorgfaltspflichten. „Wenn beispielsweise jemand auf dem Gehweg vor dem Haus wegen Glätte stürzt, muss der Eigentümer dafür sorgen, dass durch rutschiges Laub oder Eis und Schnee niemand zu Schaden kommt. Ist er seiner Verantwortung nicht nachgekommen und es passiert etwas, greift die Versicherung“, erklärt Zdahl. Das gelte auch, wenn sich zum Beispiel ein Dachziegel löst und auf ein geparktes Auto fällt.
Gut geschützt
Wer in seinem eigenen Haus wohnt, ist über seine private Haftpflichtversicherung geschützt. Häuslebauer benötigen eine Bauherrenhaftpflichtversicherung. Zdahl erklärt: „Vermieter von Häusern, Eigentümer und Besitzer unbebauter Grundstücke brauchen jedoch unbedingt eine gesonderte Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundbesitzer.“
Passiver Rechtsschutz
Aus seiner Praxis weiß Zdahl, dass Besitzer von Grund und Boden besonderen Risiken durch die Verkehrssicherungspflicht ausgesetzt sind. Danach muss jeder für den Schaden in unbegrenzter Höhe einstehen, den er schuldhaft (im Zweifel auch fahrlässig) verursacht hat. „Die Versicherung prüft auch, ob der Versicherungsnehmer für den entstandenen Schaden verantwortlich ist – wenn ja, wird reguliert. Unberechtigte Forderungen werden notfalls vor Gericht abgewehrt“, so der Experte.
Gute Beratung wichtig
„Auf eine solche Versicherung zu verzichten, ist leichtfertig. Mein Tipp: Lassen Sie sich kompetent beraten und ersparen Sie sich unnötige Sorgen mit einem guten Versicherungsschutz“, rät Zdahl.