Was Arbeitgeber dürfen und wann eure Rechte verletzt werden.

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Foto: Jens Büttner

Deutschland und die Welt

Hausbesuche durch Arbeitgeber bei Krankheit: Was ist erlaubt?

28. September 2024 // 00:05

Hausbesuche durch den Arbeitgeber bei Krankmeldung? Tesla macht es vor. Erfahren Sie hier, unter welchen Bedingungen das möglich ist und wo die Grenzen liegen.

Krankgeschrieben und Besuch vom Chef: Wann ist das erlaubt?

In vielen Unternehmen gibt es immer wieder Diskussionen darüber, wie Arbeitgeber mit häufigen Krankmeldungen ihrer Mitarbeiter umgehen sollen. Zuletzt gab es bei der Firma Tesla großes Aufsehen. Eine der umstrittensten Maßnahmen sind unangekündigte Hausbesuche durch Führungskräfte. Doch ist das überhaupt zulässig, und was sagt das deutsche Arbeitsrecht dazu?

Hausbesuche im Krankheitsfall: Ein sensibles Thema

Generell gilt: Ein Arbeitgeber hat das Recht, den Krankenstand seiner Mitarbeiter zu überwachen, allerdings nur in begrenztem Umfang. Grundsätzlich muss das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber bestehen bleiben. Unangekündigte Hausbesuche gehören dabei nicht zu den üblichen Mitteln. Sie können als Eingriff in die Privatsphäre gewertet werden, was nach deutschem Recht streng geregelt ist. In den meisten Fällen ist es für den Arbeitgeber ausreichend, eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen.

Rechtliche Grenzen und Pflichten des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber hat zwar ein berechtigtes Interesse daran, den Gesundheitszustand seiner Mitarbeiter nachzuvollziehen, aber das muss im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen geschehen. So kann der Arbeitgeber unter anderem den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) einschalten, um eine Überprüfung der Krankschreibung zu veranlassen. Hausbesuche dürfen nur in Ausnahmefällen und unter Einhaltung strenger Regeln stattfinden, und meist nur dann, wenn ein klarer Verdacht auf Missbrauch vorliegt. (krü)