
Lachgas-Verbot auf Partys! Bundesregierung greift durch
Foto: Annette Birschel
Lachgas: Regierung will Party-Droge verbieten
Der Verkauf von Lachgas als Partydroge könnte bald in Deutschland verboten werden.
In Berlin plant die Bundesregierung Maßnahmen, um den Verkauf von Lachgas als Partydroge einzudämmen. Der von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) vorgelegte Entwurf wurde vom Bundeskabinett gebilligt und könnte noch vor der Bundestagswahl am 23. Februar in Kraft treten. Die geplanten Verbote umfassen Einschränkungen beim Verkauf über Automaten und Spätkaufläden.
Gefährdung durch Lachgas-Konsum
Lachgas, chemisch als Distickstoffmonoxid (N2O) bekannt, wird seit Jahren vermehrt als Partydroge verwendet. Konsumenten atmen das Gas über Luftballons ein, was kurzfristig euphorisierende Effekte hervorruft. Lauterbach erklärte, dies sei besonders für Jugendliche ein Problem, das zu langfristigen neurologischen Schäden führen könne. Die EU-Kommission hat den Plänen für ein Verkaufsverbot zugestimmt, um den Missbrauch und die damit verbundenen Gesundheitsrisiken zu reduzieren.
Umfang des Verbots
Der Gesetzentwurf sieht ein generelles Verkaufs- und Besitzverbot für Lachgas in bestimmten Mengen vor. Zusätzlich sollen Minderjährige vom Erwerb und Besitz ausgeschlossen werden. Vom Verbot ausgenommen bleiben jedoch anerkannte gewerbliche, industrielle und wissenschaftliche Nutzungen sowie medizinische Anwendungen. Auch in Produkten wie Sprühsahne, die kein Missbrauchsrisiko bergen, bleibt Lachgas erlaubt.
Politische Zustimmung erwartet
Der SPD-Gesundheitspolitiker Christos Pantazis ist optimistisch, dass das Verbot im Bundestag breite Unterstützung finden wird. Auch der Bundesrat setzt sich für den Jugendschutz und gegen den Missbrauch von Lachgas ein. Experten warnen vor gesundheitlichen Risiken und der Gefahr von Abhängigkeiten. Lauterbach betonte, dass diese Maßnahmen notwendig seien, um Jugendliche besser vor den Folgen des Missbrauchs zu schützen. (dpa/vk)