Eine Person liegt in einem Rasen voller Gänseblümchen.

Nackt grillen, Auto fahren oder sich sonnen? Nicht alles, was luftig ist, ist auch erlaubt.

Foto: Arne Dedert/Symbolbild

Deutschland und die Welt

Nackt im Garten, Auto oder Hof: Was in Deutschland wirklich erlaubt ist

4. Juli 2025 // 19:00

Freiheit für nackte Haut? Wer zu Hause, im Garten oder am Steuer blankzieht, sollte die Regeln kennen – sonst droht Ärger.

Nackt in Haus und Garten – erlaubt, aber mit Grenzen

Wer sich in den eigenen vier Wänden entkleidet, bewegt sich auf sicherem Terrain. Auch auf Balkon oder im Garten darf nach Herzenslust Sonne getankt werden – nackt. Allerdings gilt: Fühlen sich Nachbarn gezielt beobachtet oder provoziert, kann das rechtliche Folgen haben. Wer selbst freizügig lebt, darf sich auch über neugierige Blicke nicht beschweren – es sei denn, diese sind gezielt und wiederholt.

Keine Kündigung für nackte Mieter

Ein Freikörper-Fan im Garten ist kein Kündigungsgrund – das zeigt ein Fall aus dem Saarland. Eine Mieterin, die sich regelmäßig nackt sonnte, wurde von ihrem Vermieter abgemahnt. Doch das Amtsgericht Merzig stellte klar: Die private Entscheidung über die Kleidung ist kein Kündigungsgrund, solange der Hausfrieden nicht nachweislich gestört wird.

Vermieter nackt im Hof? Kein Mietmangel

Auch ein entkleideter Vermieter im Hof muss akzeptiert werden – zumindest, wenn keine sittenwidrige Handlung vorliegt. Eine Büro-Mieterin wollte deswegen ihre Miete kürzen. Das Oberlandesgericht Frankfurt entschied jedoch: Ein nackter Körper allein macht noch keinen Mietmangel. In gemischten Immobilien ist ein gewisses Maß an Toleranz gefordert.

Grillen oder fahren – so nackt wie erlaubt?

In den eigenen vier Wänden darf der Grillmeister tragen, was er will – oder eben nichts. Anders sieht es in Parks oder öffentlichen Anlagen aus: Dort droht im Adamskostüm eine Anzeige wegen Belästigung. Auch nacktes Autofahren ist rechtlich heikel – solange man im Fahrzeug bleibt, ist es in Ordnung. Spätestens beim Aussteigen sollte aber Stoff ins Spiel kommen. Das berichtete die ARAG in einer Pressemitteilung.