
Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag seine ersten grundsätzlichen Entscheidungen zu den Freiheitsbeschränkungen in der Corona-Pandemie veröffentlicht.
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Verfassungericht: Ausgangsbeschränkungen verfassungsmäßig
Der Bund durfte in der dritten Pandemie-Welle im Frühjahr über die Corona-Notbremse Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen verhängen.
Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen rechtens
Die Maßnahmen hätten in erheblicher Weise in verschiedene Grundrechte eingegriffen, seien aber „in der äußersten Gefahrenlage der Pandemie“ mit dem Grundgesetz vereinbar gewesen, teilte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Dienstag mit.
Klage von Schülern abgewiesen
Zudem urteilte das Gericht, dass der Bund Wechselunterricht und Schulschließungen anordnen durfte. Es wies Klagen von Schülern und Eltern dagegen ab, erkennt aber erstmals ein „Recht der Kinder und Jugendlichen gegenüber dem Staat auf schulische Bildung“ an. (dpa)