
Strenge Kriterien für die Weihnachtsgnade
Foto: Jan Woitas
Weihnachtsgnade in Niedersachsen: 46 Häftlinge vorzeitig entlassen
Niedersachsen entlässt 46 Häftlinge vorzeitig zu Weihnachten. Die Weihnachtsgnade ermöglicht ihnen, die Feiertage mit ihren Familien zu verbringen.
Häftlinge in Niedersachsen vorzeitig entlassen
In Niedersachsen sind 46 Häftlinge vor Weihnachten freigekommen. Diese Praxis, bekannt als Weihnachtsgnade, wird seit 1999 angewendet. Die vorzeitige Entlassung erfolgt unter strengen Bedingungen: Die verbleibende Haftzeit darf maximal bis zum 6. Januar 2025 reichen, und das Verhalten der Gefangenen muss tadellos gewesen sein. Straftäter, die wegen vorsätzlicher Tötungs- oder Sexualdelikten inhaftiert sind, sind von dieser Regelung ausgeschlossen.
Strenge Kriterien für die Weihnachtsgnade
Die Weihnachtsgnade ist keine generelle Amnestie, sondern ein individueller Gnadenerweis. Jeder Fall wird einzeln geprüft, um sicherzustellen, dass die Voraussetzungen erfüllt sind. Gefangene können die Weihnachtsgnade auch ablehnen; in diesem Jahr haben einige Inhaftierte von diesem Recht Gebrauch gemacht.
Resozialisierung durch vorzeitige Entlassung
Die vorzeitige Entlassung soll den Gefangenen ermöglichen, die Feiertage im Kreise ihrer Familien zu verbringen und wichtige Behördengänge noch im alten Jahr zu erledigen. Dies trägt zur Resozialisierung bei und erleichtert den Übergang zurück in die Gesellschaft.
Weihnachtsgnade in anderen Bundesländern
Neben Niedersachsen gewähren auch andere Bundesländer regelmäßig Weihnachtsgnaden. In Nordrhein-Westfalen wurden in diesem Jahr 248 Gefangene vorzeitig entlassen, in Hessen 104 und in Berlin 97. Bayern hingegen praktiziert diese Tradition nicht, wie ZDF berichtet. (krü)