
Facebook darf die Nutzung von Pseudonymen verbieten.
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Facebook darf Pseudonyme verbieten
Facebook darf die Nutzung von Pseudonymen verbieten. Das OLG München entschied in zwei Fällen zugunsten des sozialen Netzwerks.
Klarnamenpflicht ist rechtens
Facebook habe „angesichts eines mittlerweile weit verbreiteten sozialschädlichen Verhaltens im Internet“ ein berechtigtes Interesse, so bereits präventiv auf seine Nutzer einzuwirken. Damit befand das Gericht die sogenannte Klarnamenpflicht für rechtens. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
Pseudonyme führen zu niedrigerer Hemmschwelle
Die Verpflichtung zur Verwendung des echten Namens sei geeignet, Nutzer von einem rechtswidrigen Verhalten im Internet abzuhalten, erklärte das Gericht in beiden Urteilen. „Bei der Verwendung eines Pseudonyms liegt die Hemmschwelle nach allgemeiner Lebenserfahrung deutlich niedriger.“
Personen stärker zur Rechenschaft ziehen
Auch Facebook begründet die in seinen Nutzungsbedingungen festgelegte Klarnamenpflicht ähnlich. Dort heißt es: „Wenn Personen hinter ihren Meinungen und Handlungen stehen, ist unsere Gemeinschaft sicherer und kann stärker zur Rechenschaft gezogen werden.“