
Werbung für Abtreibungen bleibt verboten - aber die Informationen für Frauen, die ungewollt schwanger geworden sind, sollen verbessert werden. Darauf hat sich die Bundesregierung verständigt.
Foto: Silas Stein/dpa
§219a: Werbeverbot für Abtreibungen soll gelockert werden
Frauen sollen sich künftig einfacher über Möglichkeiten für einen Schwangerschaftsabbruch informieren können. Das sieht ein Referentenentwurf vor. Auf diesen hat sich die Bundesregierung nach langem Streit um das sogenannte Werbeverbot für Abtreibungen verständigt hat.
Informationsverbot gelockert
Zentrale Liste
Die Bundesärztekammer soll außerdem eine zentrale Liste mit Ärzten, Krankenhäusern und anderen Einrichtungen führen, die Abbrüche vornehmen - mit Angaben zu angewandten Methoden. Die Liste soll monatlich aktualisiert und von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung im Internet veröffentlicht werden.
Verabschiedung im Februar
Der Referentenentwurf wird nun innerhalb der Bundesregierung weiter abgestimmt und mit Ländern und Verbänden beraten. Am 6. Februar soll das Kabinett den Gesetzentwurf verabschieden. (dpa)

Werbung für Abtreibungen bleibt verboten - aber die Informationen für Frauen, die ungewollt schwanger geworden sind, sollen verbessert werden. Darauf hat sich die Bundesregierung verständigt.
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