
Viele Steuerzahler können sich auf den 1.1.2021 freuen - ab dann zahlen sie keinen Soli mehr. Eine von zahlreichen Änderungen.
Foto: Patrick Pleul
Alles neu: Das ändert sich zum 1. Januar
Der 1. Januar ist ein besonderes Datum. Nicht nur, weil es der erste Tag in jedem neuen Jahr ist. Sondern auch, weil an diesem Tag häufig neue Regelungen in Kraft treten.
Viel Steuerersparnis
Zwei gute Nachrichten vorweg: Nach 30 Jahren entfällt ab Januar 2021 für die meisten Steuerzahler der Solidaritätsbeitrag, kurz Soli. Und der Grundfreibetrag, auf den man keine Steuern zahlen muss, steigt. 2021 liegt er bei 9744 Euro statt bisher 9408 Euro, erklärt die Stiftung Warentest. Bei Ehepaaren beziehungsweise eingetragenen Lebenspartnern verdoppelt sich der Betrag auf 19.488 Euro. Das kann viel Ersparnis bringen. Ein Beispiel: Ein Ehepaar mit einem zu versteuernden Einkommen von 100.000 Euro zahlt im kommenden Jahr 1630 Euro weniger Steuern als 2020.
Welche Änderungen es noch gibt, unter anderem beim Kindergeld, für Alleinerziehende und bei den Unterhaltskosten, lest ihr jetzt auf NORD|ERLESEN.