
Auf etliche Arbeitnehmer könnte eine böse Überraschung warten.
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Arbeitnehmern drohen Steuernachforderungen
Arbeitnehmern in Kurzarbeit drohen Steuernachforderungen, obwohl das Kurzarbeitergeld selbst steuerfrei ist.
Progressionsvorbehalt trifft die Arbeitnehmer
Wie die Bundesregierung mitteilte, nimmt der Fiskus für das Steuerjahr 2020 1,6 Milliarden Euro durch den sogenannten Progressionsvorbehalt beim Kurzarbeitergeld ein. Dieser Vorbehalt bedeutet, dass das Kurzarbeitergeld den Steuersatz für den regulären Lohn und sonstige Einkünfte der Beschäftigten erhöht.
Linken-Abgeordnete kritisiert Steuernachforderungen
Die Linken-Abgeordnete Sabine Zimmermann geht davon aus, dass Kurzarbeitenden Steuernachforderungen in Höhe von mehreren hundert Euro pro Person drohen. Der Progressionsvorbehalt gilt auch für das Arbeitslosengeld. Zimmermann kritisierte: „Wer Kurzarbeitergeld bezieht, hat schon dadurch erhebliche Einkommenseinbußen erlitten.“ Dass nun auch noch Steuernachforderungen drohen, sei niemandem zu erklären. (dpa/tra)