
Das Recht auf schnelles Internet ist beschlossene Sache.
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Bundesregierung beschließt das Recht auf „schnelles“ Internet
Künftig gilt in Deutschland ein Anspruch auf schnelles Internet: Das bedeutet, dass das Festnetz-Internet einige Vorgaben erfüllen muss.
Regelung für schnelles Internet
Mit etwas Verzögerung hat das Bundeskabinett ein sogenanntes Recht auf «schnelles» Internet beschlossen. Dem Regelwerk zufolge muss künftig überall in Deutschland Festnetz-Internet im Download von mindestens 10 Megabit pro Sekunde haben und im Upload 1,7 Megabit pro Sekunde. Beide Werte sind niedrig, in den allermeisten Haushalten sind deutlich bessere Internetverbindungen möglich. Für Menschen auf dem Land oder am Stadtrand könnte die Untergrenze dennoch hilfreich sein - sie haben erstmals einen Rechtsanspruch auf Breitband-Internet. Unter Umständen könnte die Bundesnetzagentur die Verlegung besserer Leitungen veranlassen.
Vorgaben für die Latenz
Es gibt auch eine Vorgabe für die Latenz, also die Reaktionszeit. Diese darf nicht größer sein als 150 Millisekunden. Damit kommt für die Versorgung entlegener Häuser preisgünstiges Internet über weit entfernte Satelliten eigentlich nicht in Frage, weil dessen Latenz höher ist. Nur Internet über erdnahe Satelliten kommt in Betracht, dies ist aber teuer. Die Verordnung lässt nun Ausnahmen zu, bei denen auf Satellitentechnologien mit höherer Latenz zurückgegriffen werden kann.(dpa/dm)