
In der Handelskammer Bremen hängt ein Banner gegen die Ausbildungsplatzabgabe.
Foto: von der Ahé
Fünf Kammern klagen gegen Ausbildungsfonds
Gegen den umstrittenen Ausbildungsfonds in Bremen haben die Handelskammer sowie vier weitere Kammern heute Klage eingereicht.
„Gesetz ist rechtlich nicht haltbar“
Der Staatsgerichtshof solle prüfen, ob das im März von der Bürgerschaft verabschiedete entsprechende Gesetz mit der Landesverfassung vereinbar sei, sagte Handelskammer-Präses Eduard Dubbers-Albrecht am Mittwoch, 12. Juli. „Wir glauben, dass das Gesetz rechtlich nicht haltbar ist“, betonte er.
Fünf Kammern klagen
Dass sich der Klage auch die Arbeitgeberseite der Handwerkskammer sowie die Kammern der Rechtsanwälte, der Apotheker sowie die der Zahnärzte angeschlossen hätten, sei in der Geschichte des Landes Bremen einmalig. Der Präses sagte, der Fonds werde die Bürokratie in den Betrieben erhöhen und den Standort schwächen.
Firmen sollen Abgabe zahlen
Der Fonds soll zum Ausbildungsjahr 2024/2025 eingeführt werden. Bremen will mit dem Gesetz erreichen, dass Betriebe, die ausbilden, stärker unterstützt werden. Dies soll dem Fachkräftemangel entgegenwirken. Finanziell dafür aufkommen sollen alle Firmen in Form einer Abgabe.