
Je nach regionalem Infektionsgeschehen sollen Unternehmen selbst über Schutzmaßnahmen entscheiden.
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Neue Corona-Regeln am Arbeitsplatz ab Sonntag
Ab Sonntag sollen Unternehmen selbst festlegen können, welche Corona-Schutzmaßnahmen im Betrieb gelten. Das hat die Bundesregierung heute entschieden.
Keine einheitliche Regelung mehr
Die Verordnung des Bundesarbeitsministeriums sieht vor, dass Arbeitgeber vom 20. März an selbst die Gefährdung durch das Virus einschätzen und in einem betrieblichen Hygienekonzept Maßnahmen zum Infektionsschutz festlegen. Damit sind die Corona-Schutzmaßnahmen nicht mehr unmittelbar per Arbeitsschutzverordnung vorgeschrieben.
Regionale Corona-Zahlen entscheidend
Nach der neuen Verordnung sollen Arbeitgeber bei ihrer Abwägung zu den Schutzmaßnahmen das regionale Infektionsgeschehen berücksichtigen. Prüfen sollen sie dann beispielsweise, ob sie den Beschäftigten einen Corona-Test pro Woche anbieten, ob sie Schutzmasken bereitstellen und ob Beschäftigte im Homeoffice arbeiten sollen.
Neue Maßnahmen bis Ende Mai
Auch über Schutzmaßnahmen wie Abstands- und Hygieneregeln oder eine Maskenpflicht sollen Betriebe künftig selbst entscheiden. Die neuen Regeln gelten ab 20. März und sind zunächst bis einschließlich 25. Mai dieses Jahres in Kraft. (dpa)
Neue Corona-Regeln am Arbeitsplatz ab Sonntag Ab Sonntag sollen Unternehmen selbst festlegen können, welche Corona-Schutzmaßnahmen im Betrieb gelten. Das hat die Bundesregierung heute entschieden.